Allgemeine Geschäftsbedingungen | RapidUsertests
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Userlutions GmbH („UL“) mit ihren Vertragspartnern („Kunden“), die die Angebote unter www.rapidusertests.com nutzen (insbesondere Usability-Tests).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als UL ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn UL in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
1.5 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von UL sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist UL berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von sieben (7) Tagen nach seinem Zugang bei UL anzunehmen. UL wird das Vertragsangebot in der Regel innerhalb von einem (1) Werktag annehmen.
2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch die Leistungserbringung durch UL erklärt werden.
3. Vertragliche Leistungen von UL
3.1 UL erbringt Leistungen im Bereich des Usabiliy Testings (z.B. Webseiten, Apps oder digitale Prototypen). Dazu können beispielsweise – je nach Produkt – die Bereitstellung von Usability-Tests in Form von Tester-Videos, quantitative Analysen der Nutzung (z.B. Dauer bis zur Aufgabenerfüllung) und die Auswertung von Befragungen von Testpersonen gehören (zusammen „Arbeitsergebnisse“). Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich insbesondere aus dem Onlineangebot von UL unter www.rapidusertests.com.
3.2 Die Leistung von UL gilt als erbracht, wenn dem Kunden die Arbeitsergebnisse online zur Verfügung gestellt worden sind, so z.B. per E-Mail oder durch einen Link zum Abruf im Kunden-Account. Der Abruf der Arbeitsergebnisse ist für die Erfüllung nicht notwendig. Sofern nicht abweichend vereinbart (z.B. im Rahmen von Credits oder eines Premium-Accounts), werden die Arbeitsergebnisse ein Jahr, beginnend mit der ersten Zurverfügungstellung von UL für den Kunden bereitgehalten. Dies gilt nicht, wenn das Vertragsverhältnis beendet wird; in diesem Fall werden die Arbeitsergebnisse bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereitgestellt.
3.3 Grundlage für die Leistungserbringung sind die Angaben des Kunden innerhalb der Bestellabwicklung (z.B. Testinstruktionen oder die zu testende URL). Nachträgliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von UL, die unter dem Vorbehalt stehen kann, dass der Kunde zusätzlich entstehende Kosten trägt.
3.4 UL ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen einzusetzen (z.B. Tester).
3.5 UL sichert keine erhöhte Seitennutzung und/oder eine Auftrags- oder Umsatzsteigerung durch die Arbeitsergebnisse bzw. deren Umsetzung zu. Ferner basieren die in den Arbeitsergebnissen enthaltenen Daten auf individuellen Stichprobenerhebungen; sie können frei interpretiert werden.
3.6 UL behält sich vor, die E-Mail-Adresse des Kunden zu verwenden, um ihn über eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu informieren (§ 7 Abs. 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). UL weist den Kunden darauf hin, dass er dem Erhalt von Direktwerbung sowie der Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung jederzeit ohne Angaben von Gründen widersprechen kann, so z.B. per E-Mail an datenschutz@userlutions.com.
4. Nutzungsrechte
4.1 Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen (z.B. Videos, Konzepte, Analysen oder Befragungsergebnisse) stehen ausschließlich UL und seinen jeweiligen Miturhebern und Lizenzgebern zu.
4.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, erhält der Kunde von UL das einfache, nicht-übertragbare, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse in dem Umfang für eigene Zwecke zu nutzen, wie es dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck entspricht. UL überträgt nicht das Eigentum an seinen Arbeitsergebnissen, sondern lediglich den Besitz an einzelnen (digitalen) Ausfertigungen.
4.3 Auszüge aus den Arbeitsergebnissen können vom Kunden öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern sie die Quellenangabe „RapidUsertests.de (Userlutions GmbH)“ enthalten.
4.4 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, die bei der Bereitstellung noch nicht vollständig vom Kunden bezahlt wurden, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei UL.
4.5 Sofern der Kunde an den Arbeitsergebnissen mitwirkt (z.B. als Moderator), räumt der Kunde UL an seinen Leistungen das einfache, unwiderrufliche, unentgeltliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung und Verwertung zu Analyse- und KI-Trainingszwecken ein. Dazu gehört insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Änderung und Auswertung sowie das Recht, die Rechte zu übertragen und unterzulizenzieren.
5. Preise, Credits und Gutscheine
5.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5.2 Der Kunde kann im Wege der Vorauszahlung sog. Credits erwerben, die zukünftig genutzt werden können, um Leistungen von UL zu vergüten. Der Kunde kann das automatische Nachbuchen von Credits bei einem geringen Credit-Stand aktivieren, um sicherzustellen, dass er stets über ausreichend Credits in seinem Kunden-Account verfügt. Ungenutzte Credits verfallen 12 Monate nach ihrem Kauf.
5.3 Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung fällig. UL behält sich vor, die Leistungen stets erst nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden zu erbringen.
5.4 Gutscheine können unter www.rapidusertests.com eingelöst werden. Für sie gelten insbesondere die nachfolgenden Bestimmungen:
- (a) Gutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
- (b) Je Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
- (c) Gutscheine gelten nicht für bereits rabattierte Produkte.
- (d) Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt, noch verzinst.
- (e) Gutscheine sind nicht übertragbar. UL kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn UL Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Die Bestellung des Kunden muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
6.2 Soweit der Kunde einen Kunden-Account anlegt, ist er verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten, sicher aufzubewahren und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Wird das Passwort Dritten bekannt, so hat der Kunde UL hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren, damit das alte Passwort gesperrt und ein neues Passwort vergeben werden kann.
6.3 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Webseiten, Applikationen, Prototypen oder sonstigen Inhalte (zusammen „Inhalte“) müssen vollständig und rechtzeitig vorliegen und den technischen sowie tatsächlichen Voraussetzungen (z.B. Art, Darstellungsgröße und Erreichbarkeit) entsprechen, um die Leistungserbringung durch UL zu ermöglichen.
6.4 Der Kunde stellt UL alle für die Durchführung der Leistungen von UL benötigten Inhalte unentgeltlich zur Verfügung. Alle Inhalte werden von UL sorgsam behandelt, vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt und ausschließlich zur jeweiligen Leistungserbringung genutzt.
6.5 Der Kunde erhält keine persönlichen Daten oder Kontaktinformationen zu den von UL eingesetzten Testern. Dem Kunden ist es untersagt, Tester direkt oder indirekt dazu aufzufordern, persönliche Informationen preiszugeben. Sollten Tester trotzdem persönliche Informationen mitteilen, dürfen diese weder vom Kunden selbst, noch von Dritten genutzt werden.
6.6 Dem Kunden ist jede Handlung untersagt, die geeignet ist, die Funktionalität der Systeme oder Internetseiten von UL zu beeinträchtigen oder übermäßig zu belasten. Insbesondere darf der Kunde keine Daten verwenden, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Vervielfältigung geeignet sind, den Bestand oder Betrieb der Systeme oder Internetseiten von UL oder der Rechner der Tester zu gefährden.
6.7 Eine Schlechtleistung ist UL unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen, durch den Kunden unter konkreter Benennung der fehlerhaften Leistung und des jeweiligen Arbeitsergebnisses anzuzeigen. UL wird die Schlechtleistung anschließend nachbessern oder dem Kunden eine angemessene Gutschrift erteilen.
6.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich eine Leistungserbringung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist UL berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen und ist für die Zeit der unterlassenen Mitwirkung von der Leistungspflicht befreit.
7. Haftungsfreistellung
7.1 Für die durch den Kunden bereitgestellten Inhalte haftet der Kunde allein, wenn durch die Verwendung der Inhalte Rechte Dritter (insbesondere IP-Rechte) verletzt werden. Der Kunde hat UL von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freizustellen und die angemessenen Kosten der Verteidigung zu tragen. Gleiches gilt für Ansprüche, die durch die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse von UL durch den Kunden entstehen.
7.2 Ziel des Usabiliy Testings ist es, die Eindrücke und Meinungen der jeweiligen Tester direkt, unverfälscht und unkommentiert an den Kunden zu übermitteln. Um dies zu ermöglichen, stellt der Kunde UL von der Haftung für die Aussagen und das Verhalten der Tester im Rahmen der Tests frei, sofern der Tester den jeweiligen Schaden leicht fahrlässig verursacht hat.
7.3 Während eines Tests ausgelöste Bestellungen sind unter keinen Umständen rechtsgültig und führen nicht zu einer rechtsgeschäftlichen Verpflichtung von UL und/oder dem Tester. UL, der Tester und der Kunde bzw. der jeweilige Shop-Betreiber werden im Rahmen des Tests unter keinen Umständen Vertragspartner aus einem getesteten Bestellvorgang.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet UL bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadensersatz haftet UL – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet UL nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von UL jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus den Ziffern 7.1 bis 7.3 und Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbestimmungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden UL nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde.
9. Vertragsdauer und -beendigung
Wird ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (z.B. durch die Registrierung des Kunden bei UL), kann dieser mit einer Frist von einem (1) Monaten von beiden Parteien zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
10. Vertraulichkeit
10.1 UL wird alle Informationen, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Kenntnisse von Geschäftsvorgängen und internen, insbesondere vertraulichen Angelegenheiten des Kunden betreffen („vertrauliche Informationen”), vertraulich behandeln und stimmt zu, sie nicht für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung zu verwenden.
10.2 Als vertrauliche Informationen gelten nicht Informationen, bei denen UL beweisen kann, dass (a) die Information bereits öffentlich bekannt war, oder (b) die Information auf anderen Wegen als aufgrund einer Missachtung der vertraglichen Verpflichtungen von UL öffentlich bekannt wurde, oder (c) UL die Information legal von einer Drittperson erteilt wurde, welche berechtigt war, UL diese Information offenzulegen, oder (d) UL über die Information bereits Kenntnis hatte, als sie durch den Kunden offengelegt wurde.
10.3 UL hat vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern und Dritten (z.B. Testern) offenzulegen, welche direkt mit der Erfüllung des Vertrags betraut und durch Geheimhaltungsanforderungen desselben Umfangs gebunden sind, wie vorliegend geregelt.
10.4 Die Bestimmungen der Ziffer 10 gelten während der gesamten Vertragsdauer und weiterer fünf (5) Jahre nach Vertragsende, unabhängig von den Gründen der Vertragsbeendigung.
11. Streitigkeiten
11.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.
11.2 Das Schiedsgericht besteht aus einem Einzelschiedsrichter. Der Schiedsort ist Berlin. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
11.3 Das in der Sache anwendbare Recht ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche ohne die Zustimmung von UL abzutreten.
12.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
12.3 Wird UL an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die UL trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Pandemien, Streik oder Aussperrung, sei es, dass diese Umstände im Bereich von UL oder im Bereich seines beauftragten Dritten eintreten, verlängert sich, wenn die Leistungserbringung nicht unmöglich wird, die Frist zur Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird durch die zuvor genannten Umstände die Leistungserbringung unmöglich, so wird UL von seiner Leistungsverpflichtungen befreit.
12.4 UL ist berechtigt, den Kundennamen und sein Kennzeichen als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen, so z.B. unter rapidusertests.com.
12.5 UL ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird UL den Kunden hierüber in Kenntnis setzen. Die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen gilt dabei als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. UL wird den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich auf diese Folge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde die Zustimmung zu den Änderungen verweigert, kann das Vertragsverhältnis von UL gekündigt werden.
12.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
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